„Diese finanzieren sich durch Werbeeinblendungen zwischen den Songs und der Möglichkeit Premium-Kunde zu werden.“

Ein unfaßbares Chantal-Deutsch begegnete mir heute, als ich nach der Möglichkeit forschte, wie man ausschließlich die Audio-Daten von Youtube-Videos herunterladen könne, damit man Download-Kapazitäten spart.

Ich landete auf der Seite musiksocke.de, bei einem Artikel, der über Streaming, Online Radio und Videoplattformen aufklärte. Das war zwar nicht das, was ich mir erhoffte, dafür gab es aber gleich die volle Breitseite postmodernen Rechtschreib-Analphabetismus.

Eine der schlimmsten Rechtschreibsünden unserer Tage ist die Kasus-Konfusion. Man findet sie vor allem bei leicht legasthenisch veranlagten Männern. Frauen haben bekanntlich eine höhere Sprachintelligenz, weshalb dieses Autisten-Deutsch bei ihnen weniger vorzufinden ist.

Hier die bildungsferne Kasus-Kreation im größeren Kontext:

Streaming Anbieter

Es gibt mehrere Streaming-Anbieter in Deutschland, die euch Zugriff auf Millionen von Songs bieten. Diese finanzieren sich durch Werbeeinblendungen zwischen den Songs und der Möglichkeit Premium-Kunde zu werden. Das Premium-Abo muss man aber nicht in Anspruch nehmen.

Ich bin da immer fassungslos. Denn das ist ja ein Text, der für eine große Öffentlichkeit bestimmt ist. In dem verhunzten Satz gibt es zwei Präpositionen – „durch“ und „zwischen“. Die ausschlaggebende Präposition ist hier natürlich „durch“ und verlangt den Akkusativ, sodaß der Satz richtig so lauten müßte:

Diese finanzieren sich durch Werbeeinblendungen zwischen den Songs und die Möglichkeit Premium-Kunde zu werden.

Die zweite Präposition „zwischen“ ist sozusagen nur nachgeordnet. „Durch“ bezieht sich hier sowohl auf die „Werbeeinblendungen“ als auch auf die „Möglichkeit, Premium-Kunde zu werden“.

Lange Rede, kurzer Sinn. Der Schreiber dieses Satzes hat die Präposition „zwischen“ unwillkürlich und chantalhaft aufgewertet und maßgeblich für das zweite Objekt im Satz gemacht. So geht natürlich der Sinn des Satzes flöten.

Das Komma hinter „Möglichkeit“ hat er auch vergessen, aber das ist wohl heutzutage erlaubt.

Schaut man sich den Rest des Textes an, findet man noch mehr Fehler. Noch chantalhafter und ein Verbrechen gegen die Kasus-Konventionen ist dieser Satz:

Da jeder Mensch ein anderen Tagesablauf und andere Angewohnheiten hat, variieren auch die persönlichen Vorlieben beim Musik hören.

Dieses Verschlucken des Akkusativs in unbestimmten Artikeln findet man sehr häufig, wenn sich der gemeine Pöbel im Internet äußert. Aber auch das Musikhören am Ende des Satzes wird meines Erachtens zusammengeschrieben. Oder eben so: „Musik-Hören“. In jedem Fall muß man substantivieren. Ist mir jedenfalls ein Rätsel, wie man „hören“ hier kleinschreiben kann.

Aber es geht munter weiter mit dem Substantivierungsdefizit:

Amazon bietet viele Millionen Songs zum hören auf dem PC, Laptop, Tablet oder Smartphone an.

Was lernen die jungen Leute heute in der Schule überhaupt? Wahrscheinlich, wie man richtig mit einem Tablet und Whiteboard umgeht. Diese essentiellen Kulturtechniken wurden mir und meiner Generation leider nicht vermittelt.

Spotify ist einer der größten Anbieter und die Anmeldung erstmal kostenlos. So könnt ihr alles ausprobieren und euch dann eventuell für ein Premium-Account entscheiden.

Hier wird wieder der Akkusativ verschluckt. Oder „Premium-Account“ wird zum Neutrum gemacht. Wie man will. In jedem Fall stark legasthenisch, was man da lesen muß. Der Worthybrid „erstmal“ ist heutzutage wohl auch erlaubt. Danke, liebe Rechtschreibpfuscher in Wissenschaft und Politik.

Finale:

Wer den schnick schnack nicht braucht und nur die Werbung weghaben möchte, kann ein Paket für 4,90 Euro pro Monat buchen.

Also ich würde „Schnickschnack“ nicht so schreiben wie unser Rechtschreibdelinquent. Da muß schon mächtig was kaputt sein im Sprachzentrum, wenn man dieses Wort klein und getrenntschreibt.

Die hier vorgestellten Verbrechen gegen die Sprachvernunft sind Teil eines ganz normalen Textes im realexistierenden Internet. Eigentlich ging es mir nur um die peinliche Kasus-Konfusion, die ich zu Beginn schilderte. Danach habe ich mir aber den ganzen Text noch mal genauer angeguckt und eine regelrechte Intensivtäterschaft vorgefunden.

Zum Zeitpunkt meiner Ermittlungen hatte der Artikel ganze 762.131 Aufrufe, fand also eine breite Leserschaft. Und der Autor heißt auch noch Sebastian, also nicht Kevin, und kommt daher sehr wahrscheinlich aus einem bildungsbürgerlichen Milieu.

Was ist nur aus diesem Land geworden?

Bundesminister Horst Seehofer sollte seine Behörde gleich ultimativ in Bundesministerium des Inneren, für Heimat und Muttersprache umbenennen.

„Ein Grund zum feiern und innehalten.“

Anläßlich des 70. Jahrestages der Unterzeichnung unseres Grundgesetzes ergeht sich Grünen-Eminenz Cem Özdemir in Lobpreisungen und Huldigungen via Twitter. Das übliche Gefasel und ungelenke Pathos, was man erwartet:

 

 

Ungelenk ist leider auch die Orthografie. Denn substantivierte Verben werden im Deutschen großgeschrieben. Daß die obigen Verben substantiviert sind, erkennt man am bestimmten Artikel „zum“, der sich auf die beiden folgenden Tu-Wörter bezieht.

Aber werfen wir doch mal einen Blick in dieses von Özdemir so emphatisch beworbene Grundgesetz. Dort lesen wir im Artikel 3:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Etwas weiter in Artikel 12a lesen wir:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Beide Textstellen stehen so seit Jahrzehnten in ein und demselben Dokument namens Grundgesetz, das Herr Özdemir so feiert. Özdemir ist übrigens Mitglied der „Gleichberechtigungspartei“ Die Grünen.

Normalerweise müßte man solch ein Schriftstück in die Tonne werfen, das sich derartig selbst widerspricht. Und die Politiker gleich noch dazu, die sich offenbar nicht im geringsten an dieser Widersprüchlichkeit und der Benachteiligung von Männern stören. Diese Benachteiligung besteht seit der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik im Jahre 1959. Die Wehrpflicht ist zwar seit 2011 ausgesetzt, kann aber jederzeit wieder eingesetzt werden. Juristisch ist sie nach wie vor intakt und nur auf Männer beschränkt.

Was steht denn noch so in diesem famosen Grundgesetz?

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Viel von diesem Grundgesetz scheinen unsere Politiker nicht zu halten, denn die Aufnahme von Hunderttausenden „Flüchtlingen“, die aus sicheren EU-Staaten nach Deutschland eingewandert sind, ist schlicht verfassungswidrig.

Na ja. Unsere Politiker sind eben Vollidioten. Anders kann man das nicht sagen. Von den Themen „Beschneidung“, Schächten, Väterrechte will ich hier gar nicht erst reden.

Substantivierte Verben sind da noch das geringste Problem.