„Ein Grund zum feiern und innehalten.“

Anläßlich des 70. Jahrestages der Unterzeichnung unseres Grundgesetzes ergeht sich Grünen-Eminenz Cem Özdemir in Lobpreisungen und Huldigungen via Twitter. Das übliche Gefasel und ungelenke Pathos, was man erwartet:

 

 

Ungelenk ist leider auch die Orthografie. Denn substantivierte Verben werden im Deutschen großgeschrieben. Daß die obigen Verben substantiviert sind, erkennt man am bestimmten Artikel „zum“, der sich auf die beiden folgenden Tu-Wörter bezieht.

Aber werfen wir doch mal einen Blick in dieses von Özdemir so emphatisch beworbene Grundgesetz. Dort lesen wir im Artikel 3:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Etwas weiter in Artikel 12a lesen wir:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Beide Textstellen stehen so seit Jahrzehnten in ein und demselben Dokument namens Grundgesetz, das Herr Özdemir so feiert. Özdemir ist übrigens Mitglied der „Gleichberechtigungspartei“ Die Grünen.

Normalerweise müßte man solch ein Schriftstück in die Tonne werfen, das sich derartig selbst widerspricht. Und die Politiker gleich noch dazu, die sich offenbar nicht im geringsten an dieser Widersprüchlichkeit und der Benachteiligung von Männern stören. Diese Benachteiligung besteht seit der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik im Jahre 1959. Die Wehrpflicht ist zwar seit 2011 ausgesetzt, kann aber jederzeit wieder eingesetzt werden. Juristisch ist sie nach wie vor intakt und nur auf Männer beschränkt.

Was steht denn noch so in diesem famosen Grundgesetz?

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Viel von diesem Grundgesetz scheinen unsere Politiker nicht zu halten, denn die Aufnahme von Hunderttausenden „Flüchtlingen“, die aus sicheren EU-Staaten nach Deutschland eingewandert sind, ist schlicht verfassungswidrig.

Na ja. Unsere Politiker sind eben Vollidioten. Anders kann man das nicht sagen. Von den Themen „Beschneidung“, Schächten, Väterrechte will ich hier gar nicht erst reden.

Substantivierte Verben sind da noch das geringste Problem.

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